Der Kanton St.Gallen verfügt über mehr als 700 Schutzobjekte von nationaler oder regionaler Bedeutung (u. a. Trockenwiesen, Hoch- und Flachmoore) sowie zahlreiche weitere Objekte von lokaler Bedeutung. Ein Grossteil dieser Lebensräume ist durch Schutzverordnungen gesichert.
Die Pflege und Bewirtschaftung dieser Flächen erfolgt über sogenannte GAöL-Verträge (Gesetz über die Abgeltung ökologischer Leistungen, sGS 671.7) aus dem Jahr 1992. Dieses Gesetz bildet die Grundlage für die finanzielle Unterstützung von Schutz- und Unterhaltsmassnahmen.
Bewirtschaftungsverträge können grundsätzlich für folgende Objekttypen abgeschlossen werden:
- Moore (Streueflächen)
- Magerwiesen (Extensiv genutzte Wiesen)
- Pufferzonen
- Rückführungsflächen
- Neu angelegte ökologische Ausgleichsflächen
- Magerweiden (Extensiv genutzte Weiden)
- Hecken, Feld- und Ufergehölze
- Hochstamm-Feldobstbäume
- Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt
- Ökologisch wertvolle Waldränder
- Spezielle Arten- und Lebensraumförderung
Weitere Infos rund ums Thema GAöL finden Sie hier: https://www.sg.ch/umwelt-natur/natur-landschaft/gaoel-naturschutzvertraege.html
Damit die vertraglich geregelten Unterhaltsmassnahmen korrekt ausgeführt werden, werden Kontrollen durchgeführt. Bei Nichteinhalten der Vorgaben kann es zu finanziellen Kürzungen oder Rückforderungen kommen. Je nach Objekttyp werden unterschiedliche Punkte begutachtet. Hier eine Auswahl der gängigen Kontrollpunkte:
- Einhaltung Vertragsfläche
- Einhaltung Schnittzeitpunkt
- Kein Einsatz von Dünge-/Pflanzenschutzmitteln
- Keine Lagerung von nicht zugelassenen Materialien
- Belassen eines Rückzugsstreifens
- Kein hoher Besatz an Problempflanzen (insbesondere Neophyten) auffindbar
Das Oekobuero hat in den Jahren 2020, 2021,2022, 2024 und 2025 GAöL-Kontrollen im Auftrag des Amtes für Natur, Jagd und Fischerei (ANJF) durchgeführt. Weitere Kontrollen sind für die Jahre 2026-2028 geplant.











